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Schadensersatz

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Ist die Kaufsache mangelhaft, sieht das Gewährleistungsrecht für den Käufer einen Anspruch auf Schadensersatz vor. Der Verkäufer ist schadenersatzpflichtig, wenn für den Käufer nachweislich Kosten oder Schäden entstehen, weil eine gelieferte Sache mangelhaft ist. Der Verkäufer muss den Schaden ersetzen, der dadurch entstanden ist, dass die Kaufsache mit einem Mangel behaftet war (Mangelschaden). Darüber hinaus kann auch die Erstattung des Schadens verlangt werden, der durch den Mangel an anderen Rechtsgütern des Käufers verursacht wurde (Mangelfolgeschaden).


Alle Schadensersatzansprüche setzen voraus, dass der Verkäufer den Mangel oder das pflichtwidrige Unterlassen oder Scheitern der Nacherfüllung zu vertreten hat. Dies wird nach dem Gesetz regelmäßig vermutet, was bedeutet, dass sich der Verkäufer entlasten muss. Zu vertreten hat der Verkäufer Vorsatz, Fahrlässigkeit und jede nicht erfüllte Verpflichtung aus Übernahme einer Garantie. Fehler eines Erfüllungsgehilfen wie beispielsweise eines Sachverständigen bei der Beurteilung eines Sachmangels muss sich der Verkäufer zurechnen lassen.


Allerdings sind die Rechte eines Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel infolge grober Fahrlässigkeit nicht kennt und der Verkäufer den Mangel nicht arglistig verschwiegen hat oder wenn die Sachmängelhaftung wirksam durch den Kaufvertrag ausgeschlossen wurde. Ein solcher Ausschluss findet sich in vielen der Muster- Kaufverträge für einen Privatkauf.


Handelt es sich hingegen um einen Verbrauchsgüterkauf, kann die Sachmängelhaftung nicht wirksam im Vertrag ausgeschlossen werden. Um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich immer dann, wenn ein Verbraucher (eine natürliche Person) eine bewegliche Sache von einem Unternehmer erwirbt. In einem solchen Fall ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung selbst dann unwirksam, wenn er vertraglich vereinbart wurde. Sie und/oder Ihr Partner möchten sich scheiden lassen? Sie benötigen rechtliche Beratung in Sachen Unterhalt, Sorge- oder Umgangsrecht oder Eheverträgen?


Rechtsanwalt Hans-Walter Schmitz und Rechtsanwalt Thorsten Galinsky aus Aachen helfen Ihnen bei der Ehescheidung und allen familienrechtlichen Fragen. Schnell und unbürokratisch.

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Wir beraten Sie kompetent und umfassend im Bereich des allgemeinen Zivilrechts. Zu diesem Rechtsgebiet gehören insbesondere das Kauf- und Werkvertragsrecht. Zu unserem Beratungsschwerpunkt gehören die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Garantie, wegen Rücktritt vom Vertrag, Minderung und auf Schadensersatz.

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