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in Aachen und Kerpen

Testament / Erbvertrag

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht.

Unsere Mandanten kommen im Rahmen der Vorsorge zumeist mit dem Anliegen hinsichtlich einer Beratung für die Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags. Dabei ist bei der Errichtung einer sogenannten letztwilligen Verfügung zu bedenken, dass die getroffene Regelung erst in der Zukunft, möglicherweise sogar erst Jahrzehnte nach der Errichtung zum Tragen kommt. Unser Ziel ist es, den Wunsch des Mandanten in die „rechtliche Form zu gießen“ und dabei vorhersehbare Entwicklungen mit zu berücksichtigen.


Während ein Testament zwingend eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein muss (§ 2247 BGB), reicht es bei einem gemeinschaftlichen Testament durch Ehegatten aus, wenn ein Ehegatte das Testament eigenhändig schreibt und der andere Ehegatte diese (gemeinschaftliche) Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet (§ 2265 BGB). Ein sogenannter Erbvertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung (§ 2276 BGB).


Wichtig ist die „Auffindbarkeit“ eines solchen Testaments. Grundsätzlich besteht nach dem Gesetz zwar eine Ablieferungspflicht, d. h. derjenige, der im Besitz eines Testamentes ist, ist verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er von dem Tode des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht abzuliefern. Jeder kann sich aber seine Gedanken darüber machen, ob derjenige, der durch ein Testament benachteiligt ist, dieses tatsächlich abliefern wird. Am sichersten ist es ein Testament beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen.

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für das Erbrecht

Erbstreitigkeiten entstehen regelmäßig, wenn ein Erblasser nicht rechtzeitig durch Erbvertrag bzw. Testament für eine friedliche Rechtsnachfolge gesorgt hat. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns - gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Anliegen.

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Hans-Walter Schmitz

Rechtsanwalt