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in Aachen und Kerpen

Sorgerecht & Umgangsrecht

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht.

Von hoher persönlicher, aber (im Hinblick auf die Zahlung von Kindesunterhalt) auch finanzieller Bedeutung im Familienrecht ist die Frage, was mit den Kindern nach der Scheidung passiert. In der Vergangenheit ist es im Regelfall so gewesen, dass das Kind nur bei einem Elternteil lebt. Mittlerweile praktizieren viele Eltern bei einer Trennung auch das sogenannte Wechselmodell, das wiederum neue Probleme bei der Berechnung des Kindesunterhalts aufwirft. Das gemeinsame Sorgerecht hingegen bleibt im Regelfall auch nach der Trennung bei beiden Elternteilen bestehen. Entscheidungen über bedeutende Dinge des Lebens wie Heilbehandlungen, Wohnungswechsel, Einschulung und Schulwechsel, Religion usw. werden gemeinsam entschieden. Die Übertragung der elterlichen Sorge oder von Teilbereichen hiervon auf nur einen Elternteil kann bei Gericht gestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass dies dem Wohl des Kindes am besten entspricht.


Vom Sorgerecht zu unterscheiden ist das Umgangsrecht. Umgang mit den Kindern kann jeder Elternteil oder auch Großeltern beanspruchen. Nach dem Gesetz hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Oftmals wird vergessen, dass die Elternteile gesetzlich zum Umgang mit dem Kind auch verpflichtet (und ebenfalls berechtigt) sind. Nicht selten werden aber Umgangszeiten nicht eingehalten, die Fronten sind verhärtet und eine Einigung erscheint aussichtslos. Wir können Ihnen dabei helfen eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten zu finden und diese auch in einer Umgangsvereinbarung festzuhalten.


Als Fachanwälte für Familienrecht wissen Herr Rechtsanwalt Schmitz und Herr Rechtsanwalt Galinsky, dass Rechtsstreitigkeiten über Sorgerecht und Umgangsrecht immer auch mit einer Belastung der betroffenen Kinder verbunden sind. Strittige Fragen im Sorge- und Umgangsrecht sollten daher schnellstmöglich geklärt werden. Hier hat sich im Verhältnis zu der bis zum 31.12.2007 geltenden Rechtslage eine erhebliche Verbesserung ergeben, da entsprechende Verfahren bei Gericht vorrangig und beschleunigt durchzuführen sind. Ein Erörterungstermin beim Familiengericht soll spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden.


Kontaktieren Sie uns noch heute unkompliziert. Herr Rechtsanwalt Schmitz und Herr Rechtsanwalt Galinsky informieren Sie über die Kosten und Erfolgsaussichten in einem Sorgerechtsverfahren. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns weiter beauftragen möchten.

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für das Familienrecht

Unsere erfahrenen Experten, die Fachanwälte Thorsten Galinsky und Hans-Walter Schmitz, beraten Sie freundlich und kompetent zu diesen und vielen weiteren Themen im Bereich Familienrecht. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns - gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Anliegen.

Kontaktieren Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich über das Online-Formular. Wir klären Sie über Ihre Chancen in einem gerichtlichen Verfahren auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie und beauftragen möchten.

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Thorsten Galinsky

Fachanwalt für Familienrecht

Hans-Walter Schmitz

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