Ihre Fachanwälte


in Aachen und Kerpen

Bußgeldverfahren

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht.

Wir helfen Ihnen in Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere bei den nachstehend aufgelisteten Vorwürfen:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Abstandsunterschreitung
  • Alkohol / Drogen am Steuer
  • Handyverstoß
  • Gurtverstoß
  • Unfallverursachung

Wer kennt das nicht: Geblitzt, fotografiert, gefilmt; angeblich sind Sie zu schnell gefahren, haben den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten oder sollen bei Rot über die Ampel gefahren sein. Das passiert vielen Verkehrsteilnehmern, die täglich mit dem Auto unterwegs sind. Lassen Sie den Kopf nicht hängen, wenn ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert.


Unsere Verkehrsanwälte wissen, auf was es im Bußgeldverfahren ankommt. Sie kennen die Strategien zu Ablauf, Verfahren und Rechtsfolgen im Bußgeldverfahren und können nach Akteneinsicht beurteilen, welche Einwendungen geltend gemacht werden können und ob Verfahrensfehler vorliegen.


Neben einer Geldbuße mit der damit verbundenen Eintragung von ein oder zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg droht häufig auch ein Fahrverbot für die Dauer von ein bis drei Monaten.


Die Erfahrung zeigt, dass die Vertretung in Bußgeldverfahren durch einen Verkehrsanwalt erfolgversprechender ist als eine Eigenvertretung.


Was jetzt wichtig ist:
Sie haben das Recht zu schweigen. Aber warum sollte man schweigen? Die Ermittlungsbehörden müssen dem Betroffenen zunächst nachweisen, dass er der Täter war. Manchmal sind die Beweismittel undeutlich oder ungültig (schlechte Fotoqualität, fehlerhaftes Messgerät, undeutliche Zeugenaussage). Kühlen Kopf bewahren! Nicht vom Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen einschüchtern lassen.

Bei Bußgeldverfahren im fließenden Verkehr, also bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen oder Rotlichtverstößen gibt es keine Halterhaftung. Nicht Sie als Halter, sondern nur der tatsächliche Fahrzeugführer kann verantwortlich gemacht werden. In den meisten Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt eine kurze Verjährungsfrist von drei Monaten. Wenn die Bußgeldbehörde es in dieser Zeit nicht schafft, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu ermitteln, kann meistens schon nichts mehr passieren. Benennen Sie also keinesfalls den Fahrzeugführer, auch wenn Sie selbst meinen, sich auf einem Ihnen übersandten Foto als Fahrer des Fahrzeugs zu erkennen. Sie müssen an der Sachaufklärung nicht aktiv teilnehmen, sich oder einen nahen Angehörigen also nicht selbst belasten. Den verantwortlichen Fahrzeugführer zu ermitteln, ist Aufgabe der Behörde.


Unterliegen Sie insbesondere nicht dem Irrtum, als Halter des Fahrzeugs Angaben zum Fahrzeugführer machen zu müssen, weil man sonst davon ausgehen würde, dass Sie selbst der verantwortliche Fahrzeugführer seien. Kontaktieren Sie am besten sofort einen Verkehrsanwalt, um die weitere Vorgehensweise mit diesem abzustimmen. Durch eine falsche – wenn auch gut gemeinte – Reaktion gegenüber der Bußgeldbehörde kann der sicherste Weg zu einer erfolgreichen Verteidigung bereits endgültig und irreversibel verbaut sein.

Der Verkehrsanwalt wird Ihnen in den meisten Fällen dazu raten, erst nach einer Einsichtnahme in die Ermittlungsakte, die nur über einen Rechtsanwalt möglich ist, zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, sich zur Sache zu äußern und das Schweigerecht aufzugeben oder es weiterhin dabei zu belassen. Ohne vorherige Einsichtnahme in die Ermittlungsakte können Sie eventuell vorhandene belastende Beweismittel nicht kennen und die Beweislage somit nicht richtig einschätzen. Sie wissen dann nicht, welche Strategie am erfolgversprechendsten ist und was Sie vortragen müssen, um vorhandenen Beweismitteln eventuell die Beweiskraft zu nehmen. Auch formale Fehler, mit denen bei entsprechendem Vortrag eine Einstellung des Verfahrens herbeigeführt werden kann, lassen sich nur durch Kenntnis des Akteninhalts aufdecken.

Bei der Verfolgung von Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen werden häufig standardisierte Messverfahren eingesetzt. Jedes Messverfahren funktioniert jedoch anders. Unsere Verkehrsanwälte kennen die einzelnen Geräte, deren Anfälligkeiten und die Vorschriften zu deren korrektem Einsatz. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte können wir feststellen,

  • welches konkrete Messverfahren in Ihrem Fall verwendet wurde
  • ob die Messung ordnungsgemäß nach gesetzlichen Vorgaben und denen des Geräteherstellers erfolgte
  • ob der Messbeamte die Befähigung besaß, mit diesem Messgerät amtliche Messungen durchzuführen oder
  • ob möglicherweise Mess- oder Bedienfehler vorliegen, die die Messung ungültig machen oder zumindest
  • zu einem erhöhten Toleranzabzug führen

Ein Verkehrsanwalt wird erforderlichenfalls auch andere Verteidigungsstrategien in Erwägung ziehen, wenn es darum geht, die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister oder ein Fahrverbot zu vermeiden. Beispielsweise erfolgt keine Punkteeintragung, wenn es gelingt, die Geldbuße aufgrund gezielt vorgebrachter Einwendungen gegen die Messung oder sonstige Verfahrensabläufe auf unter 60 € zu reduzieren.

Noch mehr Möglichkeiten für eine erfolgreiche Verteidigung in einem Bußgeldverfahren bestehen, wenn es darum geht, ein nach dem Bußgeldkatalog vorgesehenes Fahrverbot zu vermeiden. Dies hängt z.B. davon ab, ob sich im zu beurteilenden Einzelfall Umstände darlegen lassen, welche die Tat oder den Täter von dem Regelfall unterscheiden, für den ein Fahrverbot vorgesehen ist. Dabei können sowohl berufliche Aspekte des Betroffenen (drohender Verlust des Arbeitsplatzes, unbedingt erforderliche und nur mit einem Fahrzeug zu gewährleistende Flexibilität etc.) als auch konkrete Umstände der vorgeworfenen Verkehrsordnungswidrigkeit eine Rolle spielen. Sollte ein Fahrverbot dennoch nicht zu vermeiden sein, kann das Bußgeldverfahren zumindest so gestaltet werden, dass die Auswirkungen verkraftbar bleiben, wenn z.B. das Fahrverbot ganz oder teilweise während eines Urlaubs angetreten werden kann.

Ihre Rechtsanwälte

für das Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Peter Lehnen und Rechtsanwalt Marc Backhaus aus Aachen und Rechtsanwalt Markus Klawohn aus Kerpen beraten umfassend in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere Verkehrsunfall, Bußgeld, Fahrverbot. Schnell und unbürokratisch. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns - gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Anliegen.

Kontaktieren Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich über das Online-Formular. Wir klären Sie über Ihre Chancen in einem gerichtlichen Verfahren auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie und beauftragen möchten.

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