Ihre Fachanwälte


in Aachen und Kerpen

Verkehrsstrafrecht

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht.

Zu unseren Kompetenzen als Fachanwälte für Verkehrsrecht zählt zudem das Verkehrsstrafrecht.


Wir vertreten Sie kompetent und zielorientiert insbesondere bei dem Vorwurf einer Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB) im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen, eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr (§ 315b StGB), einer Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB), einer Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) sowie eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB), auch Unfallflucht oder Fahrerflucht genannt, sowie bei einer fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) und einer fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) im Zusammenhang mit einem verschuldeten Unfallereignis. Darüber hinaus vertreten wir Sie in allen Fällen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG und keine Ordnungswidrigkeit. Zu unterscheiden ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis von dem Fahren ohne Führerschein.


Verkehrsdelikte fallen ins Strafrecht, daher hält das Strafgesetzbuch (StGB) für den Straßenverkehr entsprechende Paragraphen, also Regeln und Sanktionen, bereit. Da diese Taten einen höheren Unrechtsgehalt besitzen als eine gewöhnliche Ordnungswidrigkeit, zählen sie im Verkehrsstrafrecht als Verkehrsstraftat.


Bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr sieht das Gesetz neben einer Geldstrafe auch Freiheitsstrafe vor. Darüber hinaus drohen bei diesen Straftaten als weitere Konsequenzen auch die Entziehung der Fahrerlaubnis und die Einziehung des Führerscheins, ein Punkteeintrag im Fahreignungsregister und ein Regress des Kfz-Haftpflichtversicherers. Insbesondere bei Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmittelkonsum (BTM) oder Alkohol am Steuer droht eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU, auch „Idiotentest“ genannt). Ferner verstärkt eine Verkehrsstraftat die Zweifel an der Fahrtauglichkeit eines Autofahrers, was in der Regel wiederum Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis hat.


Um möglichst effektiv auf den Ausgang des Verfahrens Einfluss nehmen zu können, ist es empfehlenswert, möglichst sofort beim Erhalt eines polizeilichen Anhörungsbogens die Hilfe eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Eine frühe Strafverteidigung trägt dazu bei, einer möglichen Strafe zu entgehen oder diese auf ein möglichst erträgliches Maß zu reduzieren. Im Fokus steht hier oft der Erhalt der Fahrerlaubnis und des Führerscheins.


Während Sie als Betroffener nicht selbst in Erfahrung bringen können, welche Zeugenaussagen oder sonstigen Beweismittel zum Tatvorwurf geführt haben, haben wir die Möglichkeit, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen, bevor gegebenenfalls eine Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft erfolgt.


Unsere Arbeit besteht darin, sich mit den Strafverfolgungsbehörden auseinanderzusetzen und die Rechte und Positionen des Beschuldigten durchzusetzen. Dabei setzen wir uns schon im Ermittlungsverfahren mit Polizeibeamten und Staatsanwälten auseinander. Sollte eine Einstellung im sogenannten Ermittlungsverfahren nicht möglich sein, vertreten wir Sie vor den Strafgerichten aller Instanzen.


Wichtig ist uns hierbei auch die persönliche Situation des Betroffenen, für den die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oft eine ungewohnte und damit in der Regel beängstigende Situation darstellt. Auch hier stehen wir Ihnen natürlich kompetent zur Seite.

Ihre Rechtsanwälte

für das Verkehrsrecht

Rechtsanwalt Peter Lehnen und Rechtsanwalt Marc Backhaus aus Aachen und Rechtsanwalt Markus Klawohn aus Kerpen beraten umfassend in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere Verkehrsunfall, Bußgeld, Fahrverbot. Schnell und unbürokratisch. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns - gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Anliegen.

Kontaktieren Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich über das Online-Formular. Wir klären Sie über Ihre Chancen in einem gerichtlichen Verfahren auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie und beauftragen möchten.

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Peter Lehnen

Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Markus Klawohn

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