Hinweis


Spam-Emails

Hinweis Spam E-Mails

Wir sind derzeit leider Opfer einer Spam-E-Mail, die im Namen unserer Kanzlei massiv versendet wird. Wir erhalten derzeit eine Vielzahl von Anrufen von Personen, die eine E-Mail erhalten haben, die angeblich von unserer Kanzlei stammt und im Namen von Rechtsanwalt Peter Lehnen versendet worden sein soll. Bitte sehen Sie daher von Telefonanrufen in der Sache ab.

Es handelt sich dabei um gefälschte E-Mails. Die E-Mails werden weder von unserer Kanzlei versandt noch stehen die Empfänger mit unserer Kanzlei irgendwie in Kontakt. Hinter dem vermeintlichen Absender „Kanzlei Schmitz & Lehnen“ steckt tatsächlich  eine fremde E-Mail-Adresse.

Unser Server wurde nicht gehackt. Wir haben mittlerweile feststellen können, dass die Kontaktdaten unserer Kanzleihomepage entnommen wurde, auf der noch unsere alte Umsatzsteuer-ID aufgeführt war (die inhaltlich in den Spam-E-Mails genannt wird).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sowohl unser Kanzleiname als auch unsere Daten missbraucht wurden!

Weitere Informationen zu der „Abmahnungs-Welle: Vorsicht vor Spam-Mails von realen Anwälten“ entnehmen Sie bitte https://www.heise.de/news/Abmahnungs-Welle-Vorsicht-vor-Spam-Mails-von-realen-Anwaelten-4652195.html

Und dem aktuellen Hinweis des LKA Niedersachsen unter https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/gefaelschte-mahnschreiben-in-namen-realer-rechtsanwaelte-im-umlauf.html

Unsere Kanzlei ist nicht auf Urheberrecht spezialisiert. Wir sind Fachanwälte auf den Gebieten des Verkehrs-, Arbeits- und des Familienrechts.

Es handelt sich bei diesen E-Mails um nichts anderes als eine betrügerische Abzockmasche. Wir raten Ihnen daher dringend dazu, die E-Mail umgehend zu löschen. Antworten Sie  NICHT auf die E-Mail und klicken sie KEINESFALLS auf die angegebene Verlinkung.  

Eine Weiterleitung der E-Mail an unsere Kanzlei ist nicht notwendig. Wir sind bereits dabei geeignete Maßnahmen in die Wege zu leiten. Beweismittel sind ausreichend vorhanden.

Wir bedauern Ihre Unannehmlichkeiten.

Die versendeten Emails sehen inhaltlich wie folgt aus:

Von: Kanzlei Schmitz & Lehnen <people@papalosropriatenavils.site>
Gesendet: Dienstag, 18. Februar 2020 04:15
An: **************
Betreff: Aufforderung: 75837915429428477

Sehr geehrte Damen und Herren,                                                             

in Vollmacht und namens unserer Mandantschaft  fordern wir Sie hiermit  gemäß der Paragraphen §  11,  2,  57,  66, 6,  21a  U r h G  § 12, 33, 61 Nr. 18 S t P o auf:

da  Sie  geschütztes  geistiges Gut  unserer Mandanftschaft -  ohne deren dringend erforderliche und direkte Einwilligung - im Internet frei online verfügbar gemacht  haben oder auf sonstige Art -und Weise zu verbreitet haben sowie -

sich zur Absicherung  unserer  Mandantschaft verpflichten sich  bei zukünftigen Zuwiderhandlungen eine Vetragsstrafe in  Höhe von

2842,78 € an unsere Mandantschaft zu zahlen.

Im  Interesse einer einvernehmlichen  Klärung der Rechtsangelegenheit,  bietet unsere Mandantschaft Ihnen an,  den vorliegenden  Sachverhalt im  Weg eines außergerichtlichen Vergleiches beizulegen.

Archiv :   [link entfernt]

Sollte die mobile an Ihrem Smartphone nicht möglich sein, nehmen Sie die Ansicht an Ihrem Computer vor.

Bei Rückfragen stehe ich  Ihnen  gerne  zur  Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Peter Lehnen | Rechtsanwalt

 

Rechtsanwälte Schmitz & Lehnen
Alfonsstr. 44
52070 Aachen


Telefon 02 41/50 20 47
Telefax 02 41/50 20 49


info@schmitz-lehnen.de

lehnen@adac-vertragsanwalt.de

www.schmitz-lehnen.de
lehnen.adac-vertragsanwalt.de

 

Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.: DE 121716742
Steuernummer: 201/5252/5240