Ihre Fachanwälte
in Aachen und Kerpen
Rechtsgebiet Arbeitsrecht
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht.
Bei Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht im Raum Aachen und Kerpen sind Sie bei dem Fachanwalt für Arbeitsrecht Thorsten Galinsky und der Rechtsanwältin Linda Kriebel Volk gut aufgehoben. Das Arbeitsrecht ist ein ganz besonderes Rechtsgebiet: Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsgebieten existiert in Deutschland kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch. In dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) befassen sich gerade einmal 24 Paragrafen (§§ 611 – 630 BGB) mit dem Arbeitsrecht. Im Übrigen existieren eine Vielzahl von Einzelgesetzen, die punktuell in das Arbeitsrecht eingreifen (z. B. Kündigungsschutzgesetz - KSchG, Gewerbeordnung - GewO, Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG, Handelsgesetzbuch - HGB, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG, Nachweisgesetz- NachweisG, Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG um nur einige zu nennen).
Im Übrigen ist das Arbeitsrecht auch weitgehend durch das sog. Richterrecht geprägt. In der Praxis existiert eine Vielzahl von sogenannten „unbestimmten Rechtsbegriffen“, die von den Arbeitsrichtern ausgestaltet werden. Diese Gesetzeszersplitterung und die stetige Weiterentwicklung der Rechtsprechung mit einer Vielzahl von Entscheidungen macht eine Spezialisierung unumgänglich.
Herr Rechtsanwalt Thorsten Galinsky ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht auf das Arbeitsrecht spezialisiert und steht Ihnen mit seiner mittlerweile mehr als 17-jährigen Berufserfahrung qualifiziert und engagiert zur Seite. Er nimmt sich Zeit für Sie, um Ihr arbeitsrechtliches Problem zu lösen - sowohl außergerichtlich als auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Egal, welches Problem Sie haben!
Kündigung
Unter der Kündigung versteht man eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis beendet. Mit der ordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis fristgerecht, mit der außerordentlichen Kündigung regelmäßig fristlos beendet.
Abfindung
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass bei der Kündigung eine Abfindung zu zahlen ist. Grundsätzlich kann vertraglich die Zahlung einer Abfindung vereinbart werden. Das Kündigungsschutzgesetz selbst dient aber in erster Linie dem Schutz des Arbeitsplatzes.
Urlaub
Unter Urlaub versteht man die zum Zwecke der Erholung erfolgende zeitweise Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung der vereinbarten Vergütung. Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Zeugnis
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Der Anspruch ergibt sich aus § 109 Gewerbeordnung (GewO) bzw. bei einem Auszubildenden aus § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Ihre Rechtsanwälte
für das Arbeitsrecht
Herr Rechtsanwalt Thorsten Galinsky ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht auf das Arbeitsrecht spezialisiert und steht Ihnen mit seiner mittlerweile mehr als 17-jährigen Berufserfahrung qualifiziert und engagiert zur Seite.
Frau Rechtsanwältin Linda Volk ist hauptsächlich im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht Ihre Ansprechpartnerin.
Kontaktieren Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich über das Online-Formular. Wir klären Sie über Ihre Chancen in einem gerichtlichen Verfahren auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten.
Zum Online-FormularThorsten Galinsky
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Linda Kriebel Volk
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