Ihre Fachanwälte


in Aachen und Kerpen

Zwangsvollstreckung

Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem guten Recht.

Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt in dem 8. Buch (§§ 704 - 959 ZPO) die Zwangsvollstreckung der zivilrechtlichen Ansprüche. Zumeist handelt es sich um Ansprüche wegen einer Geldforderung (z.B. Kaufpreis, (zahn-)ärztliches Honorar, Werklohnforderungen, Unterhaltsansprüche), die dann im Wege der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen des Schuldners beigetrieben werden.


Wir haben als Fachanwälte für Familienrecht jahrzehntelange Erfahrung in der Beitreibung von Unterhalts- und Zugewinnausgleichsansprüchen. Hier ist zur Existenzsicherung der Mandanten eine schnelle und effektive Forderungsdurchsetzung notwendig. Diese Grundsätze haben wir auch auf die Durchsetzung anderer (Geld-)Forderungen übertragen. Das Gesetz unterscheidet bei der Zwangsvollstreckung zwischen den Arten der Geldforderungen im Wesentlichen nicht. Wir kennen die Tricks der Schuldner und belassen es nicht bei einer „normalen“ Pfändung des Kontos oder Arbeitslohns. Bei fruchtlosen Pfändungen gehen wir auch unkonventionelle Wege (Pfändung des Taschengeldanspruchs gegenüber dem Ehegatten, Klage gegen den Arbeitgeber im Hinblick auf die Zahlung einer zu geringen Vergütung im Rahmen einer Drittschuldnerklage), um unsere Mandanten zu Ihrem Geld zu verhelfen.


"Gutes Geld soll niemals schlechtem hinterher geworfen“ werden. Leider steht uns eine Glaskugel zur zutreffenden Bewertung über die Erfolgsaussichten der Beitreibung einer Forderung nicht zur Verfügung. Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten und unserer Erfahrung können wir Ihnen aber gute Entscheidungshilfen anbieten, ob und in welcher Weise Sie Ihre Ansprüche durchsetzen sollten. Setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung.

Ihre Rechtsanwälte

für den Forderungseinzug

Im Rahmen des anwaltlichen Inkassos fordern wir Ihren Schuldner sachlich und professionell zur umgehenden Zahlung auf. Weiterhin werden die Konsequenzen bei Nichtbeachtung dieser anwaltlichen Mahnung aufgezeigt. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns - gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Anliegen.

Kontaktieren Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich über das Online-Formular. Wir klären Sie über Ihre Chancen in einem gerichtlichen Verfahren auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie und beauftragen möchten.

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Thorsten Galinsky